Gesetzliche GewΓ€hrleistung. Mindestens zwei Jahre gesetzliche GewΓ€hrleistung der VertragsmΓ€Γigkeit fΓΌr Waren, die in der EuropΓ€ischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher kânnen ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen GewÀhrleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemÀà funktionieren.
VerkΓ€ufer haften fΓΌr jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen GewΓ€hrleistung erkennbar wird. VerkΓ€ufer mΓΌssen in solchen FΓ€llen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten FΓ€llen eine Preisminderung oder eine vollstΓ€ndige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen LΓ€ndern gilt ein lΓ€ngerer Zeitraum fΓΌr die gesetzliche GewΓ€hrleistung. FΓΌr gebrauchte Waren kann ein kΓΌrzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. FΓΌr weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land scannen Sie den QR-Code oder fragen Sie den VerkΓ€ufer: europa.eu/youreurope/garantien.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten? Erstens: Melden Sie dem VerkΓ€ufer das Problem so bald wie mΓΆglich. Zweitens: Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
VerkΓ€ufer und Hersteller kΓΆnnen auch gewerbliche Garantien gewΓ€hren, die unabhΓ€ngig von der gesetzlichen GewΓ€hrleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusΓ€tzliche Kosten gewΓ€hrt, die die gesamte Ware abdeckt.